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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Evoparts24 GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Evoparts24 GmbH, Am Hans Teich 12, 51674 Wiehl (nachfolgend „Evoparts24“ oder „Anbieter“) und registrierten Nutzern sowie Gastnutzern, die ohne Registrierung Bestellungen tätigen (nachfolgend gemeinsam „Kunden“) über die Internetplattform www.evoparts24.com abgeschlossen werden.

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, Unternehmen im Sinne des § 14 BGB zu sein und die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen Zwecken in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Evoparts24 ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht, es sei denn, Evoparts24 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen Evoparts24 und dem Kunden, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.

(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Hierauf wird Evoparts24 in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

Für die Auslegung dieser AGB ist deren deutsche Fassung maßgeblich, auch wenn Übersetzungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen dem Kunden zur Verfügung gestellt oder von den Parteien unterzeichnet werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung der von Evoparts24 betriebenen B2B-Plattform.

Über die Plattform können Geschäftskunden einerseits technische Komponenten und Industriebauteile aus den Bereichen Maschinenbau, Elektronik, Hydraulik, Pneumatik und Verpackungstechnik erwerben und andererseits rein technische Dienstleistungen selbstständiger Drittunternehmen aus verwandten technischen Bereichen vermittelt bekommen.

(2) Die Plattform ermöglicht registrierten oder als Gast nutzenden Kunden Produkte suchen, Angebote anzufordern und Bestellungen an Evoparts24 übermitteln. Darüber hinaus können Kunden eigene Stücklisten oder Produktzusammenstellungen hochladen, die durch die KI-Komponente „Evobrain“ automatisiert ausgelesen und für die Angebotserstellung verarbeitet werden. Zudem können Kunden über die Plattform Anfragen zu Dienstleistungen stellen, entsprechende Angebote von externen Dienstleistern erhalten und – über die technische Infrastruktur von Evoparts24 – den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem jeweiligen Dienstleister anbahnen.

(3) Die Plattform bietet ergänzende Funktionen wie KI-gestützte Angebotsanalyse, Echtzeit-Matching und API-Integrationen zur Systemanbindung. Die Nutzung dieser Funktionen erfolgt im Rahmen der technischen Verfügbarkeit und kann jederzeit angepasst oder eingeschränkt werden.

(4) Evoparts24 betreibt die Plattform eigenständig.

Beim Verkauf von Waren handelt Evoparts24 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Der Versand der Ware erfolgt im Rahmen des sogenannten Streckenlieferungsmodells (Dropshipping) unmittelbar durch den jeweiligen Lieferanten im Auftrag von Evoparts24 an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferanten handeln dabei eigenverantwortlich, jedoch auf Grundlage der von Evoparts24 vorgegebenen Versand- und Qualitätsstandards. Eine Vermittlungs-, Kommissions- oder Maklertätigkeit in Bezug auf Waren erfolgt nicht.

(5) Über die Plattform können zusätzlich Dienstleistungen selbstständiger Drittfirmen vermittelt werden. Evoparts24 vermittelt hierbei ausschließlich den Abschluss von Dienstleistungsverträgen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister. Der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande.

Evoparts24 wird hierbei nicht selbst Vertragspartner und schuldet weder die Durchführung noch den Erfolg der vermittelten Dienstleistung. Die Vermittlungsleistung beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform, die technische Übermittlung von Angebots- und Auftragsdaten sowie – soweit vorgesehen – die Zahlungsabwicklung. Für die ordnungsgemäße Durchführung, Qualität und Rechtmäßigkeit der Dienstleistung haftet ausschließlich der jeweilige Dienstleister.

Für vermittelte Dienstleistungen gelten ergänzend die entsprechenden Bestimmungen dieser AGB, soweit sie nicht ausschließlich auf Warenlieferungen zugeschnitten sind.

§ 3 Registrierung, Gastbestellung und Nutzerkonto

(1) Die Nutzung der Plattform ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Bestellungen von Waren oder Anfragen zu Dienstleistungen können sowohl als registrierter Kunde als auch als Gast vorgenommen werden. Für bestimme Funktionen (z.B. API-Zugänge, automatisierte Stücklisten, Angebotsverlauf, Auftragsverfolgung) ist jedoch ein Nutzerkonto erforderlich.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Evoparts24 ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder bestehende Zugänge zu sperren, wenn begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft, Identität, Zahlungsfähigkeit oder Seriosität des Nutzers bestehen oder dieser gegen die Pflichten dieser AGB verstößt.

(3) Die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, API-Token) sind vom Kunden geheim zu halten. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Benutzerkonto vorgenommen werden, soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.

(4) Bei mehrfach falscher Passworteingabe oder Sicherheitsverdacht kann der Zugang automatisch gesperrt werden.

(5) Der Kunde darf die über die Plattform bereitgestellten Informationen, Produktdaten und Anbieterprofile ausschließlich für eigene Beschaffungszwecke nutzen. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung der Daten (insbesondere Händler- oder Preisdaten) ist untersagt.

(6) Evoparts24 behält sich vor, Funktionen, Designs oder Leistungsbestandteile der Plattform jederzeit anzupassen, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragspflichten beeinträchtigt werden.

(7) Mit der Registrierung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass sämtliche vertragsbezogene Kommunikation, insbesondere Bestätigungen, Mitteilungen und Rechnungen, in elektronischer Form übermittelt werden dürfen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die auf der Plattform dargestellten Produkte, technischen Daten und Preise stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.

(2) Durch Absenden einer Bestellung über die Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Produkte ab. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von sieben (7) Werktagen nach Abgabe gebunden. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Sitz von Evoparts24, verlängert sich die Bindungsfrist bis zum Ablauf des nächsten Werktages.

(3) Evoparts24 kann das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware annehmen. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung.

(4) Vorschläge, Preisindikationen oder Angebotsentwürfe, die mithilfe der KI-Funktion „Evobrain“ erstellt oder angezeigt werden, stellen kein verbindliches Angebot im Rechtssinn dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Diese automatisch erstellten Informationen dienen ausschließlich der technischen Unterstützung bei der Angebotserstellung. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn Evoparts24 das Angebot des Kunden gemäß Absatz 3 ausdrücklich annimmt.

(5) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die jeweiligen Lieferanten von Evoparts24. Dieser Vorbehalt gilt nur, sofern Evoparts24 ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtlieferung nicht von Evoparts24 zu vertreten ist. Ist ein Produkt dauerhaft nicht verfügbar, wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro.

(3) Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Evoparts24.

(4) Für vermittelte Dienstleistungen gelten die vom jeweiligen Dienstleister angegebenen Preise. Eine eigene Preisgestaltung oder Kalkulation durch Evoparts24 erfolgt nicht. Die Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Dienstleister; dieser stellt dem Kunden die Rechnung in eigener Verantwortung.

Evoparts24 stellt selbst keine Rechnungen für vermittelte Dienstleistungen und tritt insoweit nicht als Leistender oder Vertreter des Dienstleisters gegenüber dem Kunden auf.

(6) Für die Vermittlung von Dienstleistungen kann Evoparts24 vom jeweiligen Dienstleister eine Provision erhalten. Diese Provision ist Bestandteil der internen Vergütungsvereinbarung zwischen Evoparts24 und dem Dienstleister und wird gegenüber dem Kunden nicht gesondert ausgewiesen.

(7) Die Zahlung erfolgt nach Wahl von Evoparts24 per Vorkasse, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder auf Rechnung nach Bonitätsprüfung. Evoparts24 behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Rechnungen werden elektronisch (PDF) per E-Mail übermittelt; der Kunde erklärt sich mit dieser Form der Rechnungsstellung ausdrücklich einverstanden.

(8) Evoparts24 ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse, angemessene Sicherheiten (z. B. Kreditversicherung, Bürgschaft, Bankgarantie) oder Zug-um-Zug gegen Zahlung vorzunehmen – insbesondere bei Neukunden, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei Zahlungsverzug aus laufenden oder früheren Vertragsverhältnissen mit dem Kunden.

(9) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist zudem nur zulässig, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(10) Evoparts24 ist berechtigt, Preise für wiederkehrende Serviceleistungen oder modulare Plattformdienste (z. B. API- oder KI-Funktionen) jährlich angemessen anzupassen, insbesondere bei gestiegenen Beschaffungs-, Personal- oder Energiekosten. Preisänderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 6 Lieferung und Versand

(1) Die Lieferung erfolgt durch Evoparts24 oder durch von Evoparts24 beauftragte Logistik- oder Vertriebspartner. Eine Offenlegung des Versandursprungs oder der eingesetzten Partner erfolgt grundsätzlich nicht. Soweit dies jedoch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Garantie- oder Produkthaftungsansprüchen erforderlich ist, wird Evoparts24 dem Kunden auf Anfrage die hierfür erforderlichen Informationen (z. B. Hersteller oder Lieferant) in angemessenem Umfang mitteilen. Maßgeblich für den Gefahrübergang ist die Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, § 447 BGB. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Angaben zur Versanddauer sind unverbindlich.

(2) Im Rahmen des Dropshipping-Modells erfolgt der Versand direkt durch den jeweiligen Lieferanten. Evoparts24 führt keine eigene Wareneingangsprüfung durch. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen; Einzelheiten zur Untersuchungs- und Rügepflicht ergeben sich aus § 9 dieser AGB.

(3) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

(4) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch Evoparts24 bestätigt wurden. Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Liefer- oder Betriebsstörungen bei Evoparts24 oder deren Vorlieferanten verlängern vereinbarte Lieferzeiten um die Dauer der Behinderung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Evoparts24 liegen und die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Feuer, Hagel, Blitzschlag),
  • Epidemien, Pandemien und behördliche Schutz- oder Quarantänemaßnahmen,
  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Terrorakte, Sabotage, Embargos,
  • Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Arbeitskämpfe,
  • erhebliche Verkehrs- oder Transportstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel,
  • staatliche Eingriffe, Export- oder Importbeschränkungen, behördliche Anordnungen,
  • Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen, Energieversorgung oder IT-Systemen, soweit diese nicht von Evoparts24 zu vertreten sind.

(5) Bei vereinbarter Vorkasse beginnen Liefer-/Versandfristen mit Zahlungseingang des vollständigen Kaufpreises inkl. USt. und Versandkosten; bei Lieferung auf Rechnung mit Vertragsschluss. Sofern für die Ausführung der Lieferung eine Mitwirkung des Kunden erforderlich ist – insbesondere die Beibringung von Unterlagen, Genehmigungen, technischen Spezifikationen oder die Klärung sonstiger für die Lieferung relevanter Fragen – beginnt die Lieferfrist erst mit vollständiger Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlung durch den Kunden.

(6) Verzögert sich die Lieferung aufgrund nicht zu vertretender Umstände, insbesondere bei vorübergehender Nichtbelieferung durch Lieferanten oder Versanddienstleister, verlängern sich Lieferfristen um den Verzögerungszeitraum zuzüglich drei (3) Werktagen, insgesamt jedoch höchstens um vier (4) Wochen.

(7) Evoparts24 ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und die Lieferung der Restmenge sichergestellt bleibt. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

(8) Bei vorrätiger oder kurzfristig verfügbarer Ware ist Evoparts24 bis zum Zahlungseingang berechtigt, die Ware anderweitig zu veräußern. In diesem Fall erfolgt die Lieferung „solange Vorrat reicht“. Der Kunde wird hierüber informiert und kann bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen.

(9) Ist die Ware ohne Verschulden von Evoparts24 dauerhaft nicht verfügbar, ist Evoparts24 zum Rücktritt berechtigt; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

(10) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Evoparts24 berechtigt, den entstandenen Mehraufwand (z. B. Lagerkosten, Rücktransport) ersetzt zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Evoparts24.

(2) Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware – insbesondere Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - sind Evoparts24 vom Kunden unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Kunde hat Evoparts24 sämtliche zur Wahrung der Eigentumsrechte erforderlichen Unterlagen zu übermitteln und den Dritten auf das Eigentum von Evoparts24 hinzuweisen.

Verhält sich der Kunde vertragswidrig – insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs –, ist Evoparts24 berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die hierbei entstehenden Transportkosten trägt der Kunde. Die Rücknahme der Ware durch Evoparts24 gilt als Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt, wenn Evoparts24 die Vorbehaltsware pfändet.

Evoparts24 ist berechtigt, die zurückgenommene oder gepfändete Vorbehaltsware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die bestehenden Forderungen von Evoparts24 gegen den Kunden angerechnet.

(3) Übersteigt der Sicherungswert der abgetretenen Forderungen die Forderungen von Evoparts24 um mehr als 20 %, gibt Evoparts24 auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.

(4) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Auftraggeber sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(5) Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(6) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und für Rechnung von Evoparts24. Evoparts24 erwirbt dadurch unmittelbar das Eigentum oder – sofern die Verarbeitung mit Waren Dritter erfolgt – das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht Evoparts24 gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt Evoparts24 Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde Evoparts24 bereits jetzt anteilig Miteigentum an der neuen Sache. Evoparts24 nimmt diese Übertragung an.

Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum von Evoparts24 unentgeltlich.

§ 8 Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort, an dem die Ware dem ersten Frachtführer, Spediteur oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wird. Dies kann – je nach Produkt und Lieferkette – das Lager oder Werk eines von Evoparts24 beauftragten Lieferanten, Herstellers oder Logistikpartners sein.

(2) Die Auswahl des Versand- oder Abholortes erfolgt nach Ermessen von Evoparts24. Eine Offenlegung des konkreten Versandursprungs ist nicht geschuldet.

(3) Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Sitz von Evoparts24 in Wiehl.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 433 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB auf Mängel, Abweichungen oder Fehlmengen zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird Evoparts24 nach eigener Wahl durch den jeweiligen Lieferanten Nachbesserung oder Ersatzlieferung veranlassen oder den Kaufpreis erstatten. Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch Evoparts24 erfolgen. Der Kunde erhält hierzu eine Rücksendeadresse oder ein Rücksendeetikett. Unfreie oder nicht abgestimmte Rücksendungen werden nicht angenommen.

(4) Rückerstattungen oder Gutschriften erfolgen erst nach Eingang und erfolgreicher Prüfung der zurückgesandten Ware. Evoparts24 ist berechtigt, die Rückzahlung bis zur Ersatzlieferung oder Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten. Kulanzrücknahmen außerhalb berechtigter Reklamationen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Evoparts24.

(5) Unerhebliche Abweichungen in Beschaffenheit, Maß, Farbe, Gewicht oder Ausführung, die handelsüblich, technisch bedingt oder zumutbar sind, gelten nicht als Mangel und begründen keine Gewährleistungsrechte. Gleiches gilt für Abweichungen, die auf produktspezifische Toleranzen oder Änderungen durch den Hersteller zurückzuführen sind. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge oder Stückzahl handelsüblich und zulässig. Abgerechnet wird in diesem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.

(6) Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur, soweit und in dem Umfang, in dem Evoparts24 selbst gegenüber ihrem jeweiligen Lieferanten einen entsprechenden Anspruch erfolgreich geltend machen kann. Evoparts24 wird sich in einem solchen Fall nach besten Kräften bemühen, etwaige Ansprüche gegen den Vorlieferanten durchzusetzen. Weitergehende Rückgriffsansprüche sind ausgeschlossen, sofern Evoparts24 die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(7) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren – vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen – innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware oder soweit eine Abnahme erforderlich, ab der Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Produkten, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen können, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Haftung

(1) Evoparts24 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eine weitergehende Haftung von Evoparts24 – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Datenverlust oder sonstige mittelbare bzw. Folgeschäden.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Evoparts24.

(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

(6) Evoparts24 haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streik, Aussperrung, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder behördliche Anordnungen.

(7) Evoparts24 haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Mängel, die auf fehlerhafte oder verspätete Lieferung durch den jeweiligen Lieferanten zurückzuführen sind, es sei denn, Evoparts24 trifft ein eigenes Verschulden.

(8) Für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Dienstleistungen haftet ausschließlich der jeweilige Dienstleister. Evoparts24 haftet nicht für Pflichtverletzungen, Mängel oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen, es sei denn, Evoparts24 hat vorsätzlich oder grob fahrlässig eine fehlerhafte Vermittlung verursacht.

(9) Evoparts24 übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität automatisch generierter Daten, Vorschläge oder Auswertungen (z. B. durch die Evobrain-KI). Diese dienen ausschließlich der Unterstützung des Beschaffungsprozesses und ersetzen keine individuelle Prüfung durch den Kunden.

(10) Für Schäden aus Datenverlust haftet Evoparts24 nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung nicht vermeidbar gewesen wäre.

(11) Ansprüche wegen Lieferverzugs sind – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf 5 % des Netto-Auftragswerts der verzögerten Lieferung begrenzt.

§ 11 Abtretungsverbot

(1) Die Abtretung oder Verpfändung von gegen Evoparts24 gerichteten Ansprüchen oder Rechten – insbesondere Zahlungs- oder Gewährleistungsansprüchen – durch den Kunden an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Evoparts24 ausgeschlossen.

(2) § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

(3) Evoparts24 ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden jederzeit an Dritte (z. B. Kreditversicherer, Factoring- oder Inkassounternehmen) abzutreten oder zu verpfänden.

§ 12 Datenschutz

(1) Evoparts24 verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen nationalen Datenschutzbestimmungen.

(2) Soweit Evoparts24 personenbezogene Daten des Kunden zur Abwicklung von Bestellungen, zur Angebotserstellung, zur Zahlungsabwicklung oder zur Nutzung technischer Schnittstellen (z. B. API-Integration) verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag des Kunden, geschieht dies auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Im Rahmen der Vermittlung von Dienstleistungen übermittelt Evoparts24 personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Kontaktdaten, Auftragsdetails) an den jeweiligen Dienstleister ausschließlich zum Zweck der Anbahnung und Durchführung des vermittelten Dienstleistungsvertrags. Der Dienstleister verarbeitet diese Daten als eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und ist selbst für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitung verantwortlich.

(4) Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung durch Evoparts24 sowie zu den Rechten der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.evoparts24.com/datenschutz.

§ 13 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Inhalte, Daten, Texte, Beschreibungen, Softwarekomponenten, Grafiken, Logos, Marken, Datenbanken sowie die gesamte Struktur und Funktionsweise der Plattform unterliegen dem Urheber-, Marken-, Datenbank- oder sonstigen Schutzrechten von Evoparts24 oder der jeweiligen Rechteinhaber. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, die Plattform und ihre Funktionen ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks zu verwenden.

(3) Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, systematische Auswertung (z. B. durch Scraping oder Data-Mining) oder sonstige kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Evoparts24 unzulässig.

(4) Für bereitgestellte Software, SDKs oder API-Zugänge erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung mit den gelieferten Produkten oder Diensten. Eine Nutzung über den vertraglichen Zweck hinaus, insbesondere für den Aufbau konkurrierender Systeme, ist untersagt.

(5) Reverse Engineering, Dekompilierung, Entschlüsselung, Veränderung, Kopie oder sonstige Eingriffe in den Quell- oder Objektcode sind unzulässig, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt. Der Quellcode wird nicht offengelegt.

(6) Die Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Evoparts24. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte ist untersagt.

(7) Bei Kenntnis oder begründetem Verdacht einer Schutzrechtsverletzung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, Evoparts24 unverzüglich zu informieren.

§ 14 Sperrung und Kündigung

(1) Evoparts24 ist berechtigt, Kundenkonten jederzeit vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn

  • ein Verstoß gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter vorliegt,
  • Der begründete Verdacht eines Missbrauchs der Plattform besteht,
  • falsche oder unvollständige Angaben bei der Registrierung oder Bestellung gemacht wurden,
  • Zahlungsverzug, unzulässige Datenabfragen oder sonstige vertragswidrige Nutzungen erfolgen.

Evoparts24 kann die Sperrung ohne vorherige Ankündigung vornehmen, wenn eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, um Schäden abzuwenden oder den Plattformbetrieb zu sichern. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung oder Schadensersatz besteht nicht.

(2) Beide Parteien können das Nutzungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Laufende Liefer- oder Kaufverträge bleiben von einer Kündigung oder Sperrung unberührt; die Abwicklung erfolgt nach den bestehenden vertraglichen Regelungen.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die Evoparts24 dem Kunden unmittelbar oder mittelbar offenlegt oder die dem Kunden im Rahmen der Nutzung der Plattform bekannt werden. Hierzu zählen insbesondere technische, wirtschaftliche und geschäftliche Informationen (z. B. Produkt- und Preislisten, Konditionen, Margen, Einkaufsquellen, Algorithmen/Logiken der „Evobrain“-Funktionen, API-Spezifikationen und -Token, System- und Prozessbeschreibungen, Roadmaps, nicht öffentliche Dokumente, Angebote, Vertragsinhalte, Log- und Nutzungsdaten sowie Informationen über Dropshipping-/Lieferpartner und Fulfillment-Prozesse), unabhängig von Form, Medium und Kennzeichnung.

(2) Der Kunde verpflichtet sich,

  • vertrauliche Informationen ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform zu verwenden;
  • diese gegenüber Dritten geheim zu halten und nur solchen Mitarbeitenden offenzulegen, die die Informationen zur Vertragserfüllung zwingend benötigen („Need-to-know“) und ihrerseits in mindestens gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
  • angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Kenntnisnahme zu verhindern (insb. Schutz von Zugangsdaten, API-Schlüsseln, Export-/Download-Funktionen, Backups);
  • Zugangsdaten, API-Schlüssel, Reports, Auswertungen, Pricing-/Konditionsdaten oder Kennzahlen nicht zu veröffentlichen, weiterzugeben, zu lizenzieren oder für Benchmarking, Reverse Engineering, Scraping, Data-Mining oder den Aufbau konkurrierender Angebote zu verwenden.

(3) Die Weitergabe vertraulicher Informationen ist zulässig an (i) beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (Steuer-/Rechts-/IT-Berater) und (ii) Subunternehmer des Kunden, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist und diese vorab schriftlich zur Vertraulichkeit mindestens im Umfang dieser Regelung verpflichtet wurden. Der Kunde bleibt für deren Verhalten verantwortlich.

(4) Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die der Kunde nachweislich

  • rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung bereits kannte,
  • rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten hat,
  • ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt sind oder werden, oder
  • aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlich/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

In Fall d) informiert der Kunde Evoparts24 – soweit rechtlich zulässig – vorab unverzüglich schriftlich über Umfang und Rechtsgrund der Offenlegung.

(5) Durch die Offenlegung werden dem Kunden keine Nutzungs-, Schutz- oder Verwertungsrechte an vertraulichen Informationen eingeräumt, die über den Vertragszweck hinausgehen. Auf Verlangen von Evoparts24 hat der Kunde alle verkörperten vertraulichen Informationen (inkl. Kopien/Backups) zurückzugeben oder – soweit zulässig – sicher zu löschen und die Löschung in Textform zu bestätigen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Informationen über eingesetzte Lieferanten, Hersteller, Logistik- oder Fulfillment-Partner von Evoparts24 sowie Intercompany-Prozesse offenzulegen oder zur Umgehung der Geschäftsbeziehung zu nutzen (Verbot der Umgehung/„No-Circumvention“).

(7) Die Geheimhaltungspflichten gelten während der Vertragsbeziehung und für fünf (5) Jahre nach deren Beendigung fort; für als Geschäftsgeheimnisse i. S. d. GeschGehG einzustufende Informationen gelten die Pflichten zeitlich unbefristet, solange ein Geschäftsgeheimnis fortbesteht.

(8) Evoparts24 ist berechtigt, bei (drohenden) Verstößen Unterlassung und Beseitigung zu verlangen sowie Ansprüche nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche (insb. Schadensersatz) bleiben

(9) Sofern vertrauliche Informationen personenbezogene Daten enthalten, gelten vorrangig die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dieser AGB sowie ggf. geschlossene Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO.

(10) Die Nutzung des Namens, Logos oder sonstiger Kennzeichen von Evoparts24 zu Werbe-, Referenz- oder Veröffentlichungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Evoparts24.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Weiterhin ausgeschlossen sind Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts, die zur Anwendung von ausländischen Rechtsnormen bzw. ausländischen Gerichtsständen führen würden, sofern es sich nicht um eine zwingende Norm handelt.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den hierauf beruhenden Vertragsverhältnissen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Evoparts24. Evoparts24 ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

(3) Vertragliche Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Soweit von „schriftlich“ gesprochen wird, ist auch die Textform zulässig.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist; dies gilt auch für diesen § 14 Abs. 4.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: 04.12.2025